Deutschlands erster Gebietsgewinn war Österreich, das am 12. März 1938 in das Deutsche Reich eingegliedert wurde. Der Anschluss Österreichs rief nicht nur Freude unter größeren Teilen der österreichischen Bevölkerung hervor, sondern löste auch sofort eine Welle antisemitischer Übergriffe aus, deren Intensität sich aus einer langen Tradition des Antisemitismus speiste. Juden wurden in der Straße angegriffen und belästigt, ihr Eigentum wurde von österreichischen Nazis gestohlen und sie wurden aus ihren Wohnungen, manchmal sogar aus dem Land vertrieben. Der Prozess, mit dem die Jüdinnen und Juden aus der Gesellschaft herausgedrängt wurden und der in Deutschland bereits seit fünf Jahren fortschritt, dauerte in Österreich nur ein paar Monate. Am 20. August 1938 richtete Adolf Eichmann, ein SS-„Spezialist für die jüdische Frage“, in Wien die „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ ein. Um eine Ausreiseerlaubnis zu bekommen, mussten österreichische Juden beinahe ihr gesamtes Eigentum aufgeben. Durch eine Kombination administrativer Maßnahmen und alltäglichen Terrors waren bis Ende 1940 mehr als 130 000 Menschen – fast zwei Drittel aller österreichischen Jüdinnen und Juden – vertrieben worden.
1938 war ein Wendejahr für die Juden im Deutschen Reich. Während sich das Land auf militärische Auseinandersetzungen und territoriale Expansion vorbereitete, erhöhte das Regime den Druck auf die Jüdinnen und Juden weiter, mit dem Ziel, sie endgültig aus der Gesellschaft auszuschließen und sich ihr Vermögen anzueignen.
Es war Juden verboten in vielen Gebieten zu arbeiten, vor allem im Kleinhandel. Im Juli 1938 wurde allen jüdischen Ärzten die Lizenz entzogen, gefolgt von allen jüdischen Anwälten im September. Im April wurde jegliches jüdisches Eigentum im Wert von 5000 RM oder mehr meldepflichtig. Dadurch wurde Eigentum im Wert von mehr als 7 Milliarde Reichsmark ermittelt. Die Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938, definierte, welche Unternehmen als „jüdisch“ zu betrachten waren: Bereits ein von den Nazis als „jüdisch“ kategorisiertes Mitglied im Aufsichtsrat oder eine Unternehmensbeteiligung von einem Viertel reichten aus. Später galten auch solche als „jüdische Unternehmen“, die unter „dominantem jüdischem Einfluss“ standen. Diese Definitionen dienten als Werkzeuge für all diejenigen, die sich durch die Zerstörung jüdischen Lebens in Deutschland und Österreich im Zuge der sogenannten „Arisierung“ bereichern wollten.
Mit der „Verordnung über Kennkarten“ vom 22. Juli 1938 wurde eine Kennkartenpflicht für alle Männer über 18 Jahren sowie für Personen über 15 Jahren, die Landesgrenzen überqueren wollten eingeführt – und für alle diejenigen, die die Nazis als „jüdisch“ kategorisierten. Diese Kennkarten waren mi teinem großen „J“ versehen und wer eine solche Kennkarte besaß, musste von nun an bei jeder Gelegenheit auch selbst darauf hinweisen, dass er oder sie als jüdisch galt. Die „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 zwang alle als jüdisch geltenden Männer, zusätzlich zu ihrem eigenen Namen den Vornamen „Israel“, alle betroffenen Frauen, den zweiten Vornamen „Sara“ anzunehmen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass als jüdisch geltenden Neugeborenen keine „deutschen“ Namen mehr gegeben werden durften. Mit der „Verordnung über Reisepässe von Juden“ vom 5. Oktober 1938 wurden auch alle Reisepässe von als „jüdisch“ kategorisierten Menschen mit dem sogenannten „Judenstempel“ – einem großen, roten „J“ – versehen. Aufgrund der Haltung anderer Staaten wurde es nun noch schwerer, auszureisen und aufgrund der damals geltenden Bestimmungen zum Zahlungsverkehr mit dem Ausland konnten viele auch keine Zahlungen ins Ausland mehr tätigen.
Der organisierte und gut vorbereitete Emigrationsprozess, um den sich die jüdischen Organisationen bislang bemüht hatten, geriet nun ins Schleudern. Nach dem Anschluss Österreichs gab es keine Illusionen mehr hinsichtlich einer zukünftigen Existenz von Juden in Deutschland und die jüdische Bevölkerung versuchte der Nazi-Machtsphäre um jeden Preis zu entfliehen. Während die Anzahl der Flüchtlinge zunahm, nahm die Anzahl der Länder, die bereit waren, Flüchtlinge aufzunehmen, immer weiter ab. Auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Statten Roosevelt, trafen sich im Juli 1938 Repräsentanten von 32 Ländern in Evian/Frankreich, um eine Lösung dieses Problems zu finden. Das Resultat der Konferenz war extrem enttäuschend. Mit Ausnahme der winzigen Dominikanischen Republik lehnten alle Teilnehmerstaaten die Aufnahme größerer Flüchtlingskontingente ab.
Fußgänger gehen am Schaufenster eines jüdischen Geschäftes in Berlin vorbei, das während der Novemberpogrome zerstört worden war. (Foto: Nationalarchive, mit Genehmigung des USHMM Photo Archives)
Im Juni 1938 kam es zu einer ersten großen Verhaftungswelle jüdischer Männer, die nachfolgend in Konzentrationslager eingewiesen wurden. Die sogenannte „Juni-Aktion“ war Teil der „Aktion Arbeitsscheu Reich“, die sich zunächst gegen „Bettler, Landstreicher und Alkoholiker“ sowie „Zigeuner und wandernde Handwerker“ gerichtet hatte. Offiziell hieß es, es handele sich um „Vorbestrafte“ und „rückfällige Straftäter“, tatsächlich aber reichte auch eine lang zurückliegende Übertretung einer Verkehrsvorschrift aus, um in ein Konzentrationslager verschleppt zu werden. Über 2000 als „jüdisch“ deklarierte Männer wurden so in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen eingeliefert. Allein in Buchenwald starben 150 von ihnen innerhalb der ersten acht Wochen.
Im Oktober 1938 folgte die sogenannte „Polen-Aktion“. Etwa 17 000 jüdische Menschen mit polnischer Staatsangehörigkeit wurden von den Nazis ohne jede Vorwarnung an die polnisch-deutsche Grenze deportiert, wo sie einfach ausgesetzt wurden und sich in einer Situation befanden, in der sie zunächst weder nach Polen ein- noch in ihre Wohnorte zurückreisen konnten. Schließlich nahmen jüdische Gemeinden in Polen einen großen Teil der Deportierten auf, die Übrigen wurden von der polnischen Regierung bis zum Sommer 1939 in einem Flüchtlingslager interniert. Nachdem der in Frankreich lebende Herschel Grynszpan davon erfahren hatte, was seiner Familie, die zu den Opfern der „Polen-Aktion“ gehörte, widerfahren war, erschoss er am 7. November 1938 den deutschen Legationssekretär Ernst vom Rath in der Botschaft in Paris.
Die Nazis nutzen dieses Attentat, um weitere, bereits geplante Terrormaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung nach außen hin als „spontane“ Reaktion der deutschen Bevölkerung auszugeben. In der Nacht des 7. auf den 8. November begannen SA- und SS-Männer in Zivil, Angriffe auf jüdische Geschäfte, Wohnungen und Synagogen zu provozieren, in den Nächten darauf kam es auf Befehl Goebbels‘ zu den Ereignissen, die zunächst als „Kristallnacht“ bekannt wurden. Innerhalb einer Nacht wurden mindestens 400 Menschen getötet, 1 406 Synagogen zerstört sowie etwa 7000 Wohnungen und Geschäfte überfallen und geplündert. Große Teile der deutschen Bevölkerung nahmen an diesen Ausschreitungen zumindest als Zuschauer_innen teil. Direkt im Anschluss, in den frühen Morgenstunden des 10. November 1938, wurden 30 000 jüdische Männer in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen deportiert. Die Nazis behaupteten, dies diene der Wiederherstellung der Ordnung auf den Straßen, tatsächlich jedoch diente die Einweisung ins KZ dazu, die Betroffenen dazu zu zwingen, aus Deutschland auszureisen und zuvor all ihr Hab und Gut an den deutschen Staat zu übergeben, denn nur so konnten die Betroffenen dem KZ wieder entkommen. Bis zu Kriegsbeginn im Folgejahr flohen so weitere 200 000 Menschen, die als „jüdisch“ galten, ins Ausland.
Nach den Novemberpogromen beschuldigten die Nazis, die die Ausschreitungen geplant und befohlen hatten, die jüdische Bevölkerung das Pogrom provoziert zu haben und verlangten von der jüdischen Bevölkerung eine Milliarde Reichsmark als „Wiedergutmachung“. Die Gelder, die die Versicherungen der Betroffenen hätten zahlen sollen, um die Schäden an deren Eigentum zu ersetzen, konfiszierte der deutsche Staat. Gleichzeitig zwangen sie die jüdische Bevölkerung, die Schäden aus eigenen Mitteln und mit eigener Kraft zu beseitigen. Im weiteren Verlauf bildeten die Novemberpogrome auch den Auftakt zur Beschleunigung der sogenannten „Arisierung“ jüdischen Eigentums.