Am 30. Januar 1933 ernannte der deutsche Reichspräsident Paul von Hindenburg den Parteiführer der NSDAP, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Obwohl die NSDAP nur drei der neun Ministersitze in der neuen Regierung inne hatte, machten sich Hitler und seine Gefolgsleute sofort daran, das demokratisch-parlamentarische System der Weimarer Republik abzuschaffen.
Hitler bei einem Parteitreffen im Februar 1933. (Foto: mit Genehmigung des USHMM
Photo Archives)
Auf Hitlers Wunsch hin wurde der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen wurden ausgerufen. Während des Wahlkampfs, am 27. Februar,
gab es einen Brand im Reichstagsgebäude. Bis heute ist ungeklärt, ob der damals gefasste und verurteilte niederländische
Kommunist Marinus van der Lubbe tatsächlich den Brand im Reichstagsgebäude legte, oder ob die Nazis selbst in die Brandstiftung
verwickelt waren. Sicher ist jedoch, dass die Nazis die Situation geschickt zu ihren Gunsten ausnutzten. Am 28. Februar 1933
erließ Reichspräsident von Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, besser
bekannt als sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, die unter dem Vorwand, einen kommunistischen Aufstand verhindern zu
müssen, gravierende Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten machte. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit wurden
stark eingeschränkt, ebenso wie das Briefgeheimnis. Die „Reichstagsbrandverordnung“ bildete die Grundlage für Verhaftung
der Kandidaten anderer Parteien für die kommenden Neuwahlen sowie die erste große Repressionswelle gegen politische Gegner
der Nazis in Deutschland.
Obwohl die Wahlen am 5. März 1933 unter Terror der Nazis stattfanden, erhielt die NSDAP nicht die absolute Mehrheit. Sie
erhielt 43,8 % der Stimmen und hatte im Reichstag nur gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, der Deutschnationalen Volkspartei
(DNVP
, bei den Wahlen angetreten als „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“), die acht Prozent der Stimmen erhalten hatte, die
Mehrheit. Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das unter dem Namen „Ermächtigungsgesetz“ bekannte Gesetz zur
Behebung der Not von Volk und Reich
, mit dem sich das Parlament selbst entmachtete und die gesetzgebende Gewalt an Adolf Hitler
übergab. Als einzige im Reichstag vertretene Partei stimmte die SPD gegen das „Ermächtigungsgesetz“, die Abgeordneten
der KPD waren nach dem Reichstagsbrand verhaftet worden oder aber befanden sich auf der Flucht und konnten daher an der Abstimmung
nicht teilnehmen.
Der Prozess der sogenannten Gleichschaltung
wurde mit dem Verbot der Sozialdemokratischen Partei im Juni und der „freiwilligen“
Auflösung der katholischen Zentrumspartei im Juli 1933 weitergeführt. Die Versuche der Gewerkschaften, mittels Anbiederung
an die NSDAP ihre Zerschlagung zu verhindern, schlugen fehl. An ihre Stelle trat die nationalsozialistische „Deutsche Arbeitsfront“
(DAF), die jedoch als Dachorganisation von sowohl Arbeitnehmer_innen als auch Arbeitgeber_innen keinesfalls als Gewerkschaft
betrachtet werden kann. Nach dem Tod Präsident Hindenburgs im August 1934 wurde mit dem „Gesetz über das Staatsoberhaupt
des Deutschen Reichs“ das Amt des Reichskanzlers mit dem des Reichspräsidenten offiziell zusammengelegt und an Adolf Hitler
übertragen.
Ebenfalls mit Bezug auf den Reichstagsbrand wurde die Konzentrationslagerhaft unter dem Namen „Schutzhaft“ eingeführt.
Neben einer Vielzahl sogenannter „früher Konzentrationslager“, die in unterschiedlichsten Größen, Tragerschaften und
an den verschiedensten Orten eingerichtet wurden, wurde im März 1933 das KZ Dachau errichtet, das bis zum Kriegsende Bestand
haben sollte und für die weiteren späteren Konzentrationslager des NS-Regimes eine Modellfunktion einnahm. Opfer dieser
ersten Repressionswelle zu Beginn der 1930er Jahre wurden in erster Linie politische Gegner des NS-Regimes, die in den Lagern
„umerzogen“ bzw. eingeschüchtert werden sollten, um die politische Opposition in Deutschland auszuschalten.