Judenverfolgung in Deutschland nach der Machtübernahme der Nazis 1933

Sofort nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler und die NSDAP begann der systematische Ausschluss der ca. 525 000 Jüdinnen und Juden (ca. 0,77% der Gesamtbevölkerung), die 1933 in Deutschland lebten, aus der Gesellschaft durch Diskriminierung und Verfolgung.

Die Zeit direkt nach der Machtübernahme durch die Nazis war von willkürlichem Terror, insbesondere durch die SA, gekennzeichnet, die an vielen Orten Einschüchterungskampagnen betrieb und Jüdinnen und Juden tätlich angriff. Das neue Regime erließ immer weitere Bestimmungen, die die Freiheit Berufe auszuüben, die Teilnahme am öffentlichen Leben etc. für Jüdinnen und Juden einschränkten.

Am 1. April 1933 verkündete das Nazi-Regime den Boykott jüdischer Händler, Handwerker, Anwälte und Ärzte, begleitet von intensiver antisemitischer Propaganda, die behauptete, dass der Boykott eine Reaktion auf die feindliche Einstellung ausländischer Juden gegenüber dem neuen Regime sei. Die Einhaltung des Boykotts wurde von SA und SS durchgesetzt. Am 4. April wurde der Boykott offiziell beendet, da sein Zweck erfüllt schien. Nach der ersten „revolutionären“ Phase der Verfolgung der Juden und deren Ausschluss aus der deutschen Wirtschaft, entschieden sich die Nazis aus Angst vor wirtschaftlichen Einbußen dafür, umsichtiger zu agieren und übten ihre „Spontanmaßnahmen“ gegen die Juden etwas zurückhaltender aus. Dennoch hörte der Prozess der sozialen und wirtschaftlichen Ächtung der Juden nicht auf, er wurde nur den Umständen entsprechend beschleunigt oder gebremst.

SA-Mitglieder während des Boykotts vor einem jüdischen Geschäft. (Foto: National Archive, mit Genehmigung des USHMM Photo Archives)

Unmittelbar nach der Machtübernahme wurden Künstler, Wissenschafter und andere bedeutende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens jüdischer Herkunft aus ihren Funktionen verdrängt. Viele von ihnen emigrierten. Von ihnen ist wahrscheinlich der Physiker Albert Einstein, der Begründer der Relativitätstheorie, der in die USA emigrierte, der Bekannteste.

Jüdische Anwälte, Ärzte und Universitätsprofessoren mussten ihre Arbeit aufgeben. Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verabschiedet, das die Grundlage für die Entlassung „nichtarischer“, kommunistischer und anderweitig von den Nazis unerwünschter Beamte, bildete, die nun zu Tausenden ihre Arbeit verloren.

Die Nürnberger Gesetze

Die sogenannten "Nürnberger Gesetze", die am 15. September 1935 während des jährlichen Parteikongresses der NSDAP in Nürnberg verabschiedet wurden, wurden in Deutschland zur gesetzlichen Grundlage für den Ausschluss der Juden aus dem öffentlichen Leben. Das Reichsbürgergesetz legte fest, dass nur „arische“ Deutsche oder Personen „verwandten Blutes“ Reichsbürger mit allen politischen Rechten sein konnten, während alle Anderen zu Bürgern zweiter Klasse erklärt wurden. Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz) verbot Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und Deutschen, die Beschäftigung von deutschen weiblichen Bediensteten unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten und das Hissen der Flagge durch Juden. Das Reichsflaggengesetz, das zeitgenössisch nicht als zu den Nürnberger Gesetzen zählend verstanden wurde, verbot es Juden die Reichsflagge zu zeigen.

Von Beginn an beschäftigte die Nazi-Bürokratie die Frage, wer als Jude zu gelten hatte und anhand welcher Kriterien Menschen als „jüdisch“ zu definieren waren. Die Definition fand sich jedoch nicht in den Nürnberger Gesetzen selbst, sondern in der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 15. November 1935. Als sogenannter „Volljude“ galten all diejenigen mit mindestens drei jüdischen Großeltern. Personen mit ein oder zwei jüdischen Großeltern galten als „jüdische Mischlinge“ „ersten“ oder „zweiten Grades“. Diese Kategorisierung spielte für die Verfolgung eine große Rolle, da „Mischlinge“ länger von verschiedenen Repressionen nicht betroffen waren als sogenannte „Volljuden“.

Olympia 1936

Trotz des undemokratischen Wesens des Nazi-Regimes und der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze fanden 1936 die olypischen Winter- und Sommerspiele in Deutschland statt. Die Nazis nutzten diese Ereignisse als Gelegenheit, Propaganda für ihr Regime zu betreiben. Aus taktischen Gründen wurden während der Olympiaden judenfeindliche Slogans abmontiert und der Verkauf des extrem antisemitischen Magazins „Der Stürmer", das seit 1923 von Julius Streicher herausgegeben wurde, vorübergehend untersagt.

 

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